OdA Hauswirtschaft Graubünden
Aufgaben und Kompetenzen Bund – Kanton – Verband
Berufliche Bildung
Die berufliche Bildung in der Schweiz ist gemäss Berufsbildungsverordnung, BBV eine Aufgabe die von drei Partnern umgesetzt wird:
- Bund – Strategische Steuerung und Entwicklung
- Kantone – Umsetzung und Aufsicht
- Organisationen der Arbeitswelt – Bildungsinhalte und Ausbildungsplätze
Der Bund
Die Aufgaben des Bundes sind in der Berufsbildungsverordnung, BBV geregelt. Nachfolgend eine Kurzfassung der Bundestätigkeiten:
- Strategische Steuerung und Entwicklung
- Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Gesamtsystems
- Vergleichbarkeit und Transparenz der Angebote im gesamtschweizerischen Rahmen
- Erlass der rund 230 Verordnungen über die berufliche Grundbildung
- Anerkennung der rund 400 Prüfungsordnungen und 40 Rahmenlehrpläne der höheren Berufsbildung
- Anerkennung von Bildungsgängen für Berufsbildungsverantwortliche und Berufs-, Studien- und Laufbahnberaterinnen und -berater
- Anerkennung ausländischer Diplome
- Übernahme von einem Viertel der Gesamtkosten der öffentlichen Hand
- Förderung von Innovationen und Unterstützung von besonderen Leistungen im öffentlichen Interesse
Die Kantone
Die Aufgaben der Kantone sind ebenfalls in der Berufsbildungsverordnung, BBV geregelt. Nachfolgend eine Kurzfassung der Kantonstätigkeiten:
- Umsetzung und Aufsicht
- Vollzug des Berufsbildungsgesetztes
- Aufsicht über die Lehrverhältnisse
- Aufsicht über die Berufsfachschulen
- Aufsicht über die höheren Fachschulen
- Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
- Bereitstellung von Angeboten zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung
- Erteilen von Bildungsbewilligungen für Betriebe
- Lehrstellenmarketing
- Ausbilden von Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben
Der Verband OdA Hauswirtschaft Schweiz
Die Aufgaben von OdA Hauswirtschaft Schweiz sind ebenfalls in der Berufsbildungsverordnung, BBV geregelt. Als schweizerische Organisation der Arbeitswelt unter dem Namen „Die Organisation der Arbeitswelt für die beruflichen Grundbildungen der Hauswirtschaft Schweiz“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB. Nachfolgend die Kurzfassung unserer umfangreichen Tätigkeiten:
- Definition der Bildungsinhalte der beruflichen Grundbildung
- Überwachung der Bildungsinhalte
- Erstellen der Prüfungsaufgaben für das Qualifikationsverfahren
- Beruflichen Grundbildung
- Lehrmaterial entwickeln und bereitstellen
- Entwicklung neuer Bildungsangebote
- Austausch unter den Kantonen und den drei Sprachregionen fördern
- Führen von Berufsbildungsfonds
- Empfehlungen erarbeiten